
HAUPT - Steinarten - 2
Folgende Steinarten findest du in den Unterrubriken zu den Hauptsteinarten, Teil 2

Gesetzliche Mängelhaftung
nach EU-Recht:
Für alle Angebote besteht das gesetzliche Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung) von 2 Jahren ab Übergabe der Ware.
Hinweis für Naturmaterialien:
Ist ein Artikel nicht perfekt, weist er eine Beschädigung oder erwähnenswerte Schönheitsfehler auf, kann es sich um einen Sachmangel handeln. Diese Mängel werden im Angebot möglichst konkret beschrieben und/oder durch ein Foto bestmöglich gezeigt. Meist erhalten diese Angebote einen Sonderpreis, der sich an der Art der Mängel orientiert.
Natürliche Einschlüsse, kleine Kerben und Farbunreinheiten bei Schädelfiguren, anderen Steinfiguren oder mit Steinen versehenen Schmuckstücken stellen in der Regel keinen Mangel dar, da es sich um natürliches Material handelt.
